EU-Energielabel für Heizungsneuanlagen und Nationales Effizienzlabel für Heizungsanlagen

in Kooperation mit Innung Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik München (SHK) und Bauzentrum München (Referat für Gesundheit und Umwelt, Landeshauptstadt München)

Mittwoch 29.06.2016

Referenten:

  • Carsten Müller-Oehring, Zentralverband Sanitär Heizung Klima, Bereichsleiter Grundsatzfragen/Recht, Sankt Augustin
  • Akke Wilmes, Dipl. Ing. (Architekt) für ökologisches Bauen; Energieberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • In der Diskussion steht uns in technischen Fragen zusätzlich Heinrich Fischer, Vorstandsmitglied und stellv. Fachgruppenleiter Installateure und Heizungsbauer der SHK Innung München zur Verfügung.

„Ein Thema, bei dem Sie zunächst wahrscheinlich gedacht haben: Geht mich gar nichts an!

Doch das ist falsch. Qualitäts- und Energieeffizienz-Label für Heiz- und Warmwasseraufbereitungsanlagen werden – künftig zunehmend – jede Wohnungsgesellschaft, jede Eigentümergemeinschaft, jeden Häuslebesitzer und letztlich auch jeden Mieter, jeden Haushalt betreffen.


Die neue EU-Energieeinsparungsverordnung führt mit der bekannten Dreifarbenampel (grün bis rot, A bis G) – nach Waschmaschinen, Kühlschränken, Staubsaugern … – seit 26.09.2015 nun auch ein verpflichtendes Energieeffizienzlabel für neue Heiz- und Warmwasseranlagen ein. Und für alte Heizanlagen hat die Bundesregierung im August 2015 ergänzend die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des „nationalen Effizienzlabels für Heizungsanlagen“ beschlossen; sie gelten seit dem 01.01.2016.

 


Energiesparende Heiztechnik soll leichter erkennbar werden. Denn alte Anlagen verheizen nicht nur viel Primärenergie, sondern auch viel Geld. Von den die Klimaerwärmung vorantreibenden CO2-Emissionen ganz abgesehen. Der (fossile) Heizungskeller ist der „große Verhinderer“ der Energiewende!! Denn: Markante 40% der Sekundärenergie wird für Wärmeerzeugung genutzt! Und das Durchschnittsalter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren; 70% davon dürften statt „A“ mühsam die neuen Effizienzklassen C, D oder E erreichen. Neuere Heizanlagen liegen gar bei A+++, verbrauchen also minimalste Mengen an Energie.

Bei Austausch oder Neuinstallation werden Heiz- und Warmwasserheizanlagen seit September 2015 mit dem Label versehen. Seit Januar 2016 können Altanlagen freiwillig ein Label bekommen. Ab 2017 wird das Label zur Pflicht; der Schornsteinfeger- oder Sanitär-Heizungsmeister wird das Label dann bei der Messung oder Wartung anbringen. 

Auch wenn das Label grundsätzlich zu befürworten ist, gibt es auch Kritik. Z.B. weil bestimmte Heizungstypen systematisch bevorzugt werden, ohne daß sie tatsächlich energiereduzierender wären. Auch erhalten Solaranlagen kein eigenes Label und können so mit anderen Heizgeräten nicht direkt in Marketing-Konkurrenz treten; sie gelten nicht als Wärmeerzeuger, sondern als Effizienztechnologie. Ebenso ist zu beachten, daß über das Produktlabel nur die Qualität der technischen Geräte „am Prüfstand“ bewertet wird, bei Heizungen jedoch hat die Qualität von Planung, Einbau, Gesamtfiguration (Leitungen, Zusatzgeräte) sowie die Bewirtschaftung (zB das Heiz- und Duschverhalten mehrerer Mieterparteien) eine herausragende Bedeutung; deswegen können in der Praxis Geräte mit guten „Prüfstand-Werten“ durchaus unerwartet hohe Verbrauchswerte aufweisen.

Wir haben uns fachmännisch aufklären lassen. Die wichtigste Erkenntnis: Sollen die Energielabel für Heizungsanlagen ein weiterer (Aufklärungs-) Beitrag zur Fortentwicklung der Energiewende im Wärmebereich werden, dann ist aber auch weitere Aufklärung dringend erforderlich: Kein Handschlag an der örtlichen Heizanlage, bevor nicht fachkundige Information eingeholt wurde (Kaminkehrer, Heizungsinstallateur, (ehrenamtliche) Energieberater)! 

Präsentation Carsten Müller-Oehring: Klicken Sie hier

Präsentation Akke Wilmes: Klicken Sie hier