ein Beitrag von Peter H. Grassmann, Gerhard Berz, Gerhard Isenberg, Erwin Knapek, Helmut Paschlau, Volker Quaschning, Ernst Schrimpff

Photovoltaik-Freiflächen ermöglichen bei ökologisch bester Flächennutzung den idealen Systemverbund von Solar- und Windkraftwerken als Rückgrat der klima-neutralen Region.

Gerade ist das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Ende 2011 in Kraft getreten, schon wird es in Hektik wieder novelliert: Zu teuer sei die Förderung derPhotovoltaik. Aber auch Naturschutz, Netzstabilität, „Zubaukorridor“ und „Überförderung“, sind Schlagworte zur Begründung der Eingriffe des Gesetzgebers in die seit Jahren bestehende Photovoltaik-Prosperität mittels aktueller EEG-Novelle.

Dabei ist überwiegend unbestritten, dass die sinkenden Beschaffungspreise für Photovoltaik-Anlagen (PV) eine Anpassung rechtfertigen. Es drohte in der Tat eine „Überförderung“: in Techniken, die sich – erkennbar – seit einiger Zeit immer besser rechnen; unter anderem aufgrund billigerer Solarmodule aus China.

Doch in der Hektik der EEG-Novellierung blieb die Differenzierung zwischen „herkömmlichen“ Solaranlagen auf privaten, industriellen oder öffentlichen Dachflächen einerseits und größeren Photovoltaik-Parks, insbesondere auch mittels Dünnschichttechnik neueren Typs im Gelände unberücksichtigt – benötigt werden beide Varianten. Schlimmer noch: Im Gesetzentwurf unbegründet und in der öffentlichen Debatte offen blieb, warum Solarparks >10 MW gänzlich aus den Einspeisevergütungen des EEG herausfallen.

Auf Nachfrage im Bundeskanzleramt wurde von dort erklärt: „...muss die Zubaugeschwindigkeit der Photovoltaik systemverträglich bleiben, damit die Stromnetze an die neuen Anforderungen angepasst werden können. … Der Größenbegrenzung auf 10 MW liegt die Überlegung zu Grunde, die dezentrale und verbrauchernahe Erzeugung von PVStrom zu fördern. Dies trägt den Anforderungen des Landschafts- und Flächenschutzes Rechnung und wirkt dem mit großen Freiflächenanlagen verbundenen sehr hohen Flächenverbrauch entgegen.“

Nicht „systemverträglich“, zu viel Flächenverbrauch, nicht dezentral und nicht verbrauchernah? Wenig überzeugende Argumente und Grund genug, um das de-facto Verbot größerer Solarparks zu hinterfragen. Denn ohne Einspeisegarantien sind Großinvestitionen in ökologisch sinnvolle und besonders ökonomische PVFreiflächenanlagen nicht finanzierbar, die Herausnahme aus dem Einspeisungsgesetz kommt einem Verbot gleich.

Atomausstieg, Klimaschutz, Energieeffizienz, Vorrang regenerativer Energien und Netzausbau waren die Versprechungen der „Energiewende“- im Jahr 2011. Über allem stand das Ziel einer die Atmosphäre schonenden Energieerzeugung, weitgehend CO2-frei. Nachhaltigkeit und Generationenverantwortung waren in diesen Monaten die bestimmenden Schlagworte.

Die unerwartete Dynamik der Investitionen insbesondere von Landwirten, Bürger-Genossenschaften und Privatmenschen in die Photovoltaik zeigt, dass die Bevölkerung diesen Weg gehen will. Und diese Dynamik übertraf alle „Korridore“ und Prognosen regierungsamtlicher und politischer Energie-„Planer“ – zum Nachteil der etablierten Stromversorger.

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